Höher geht’s nicht – juristisch gesehen

Am 16.07.24 waren wir, die Klasse 2ÖD2, im Bundesverfassungsgericht, um eine Gerichtsverhandlung zu besuchen.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelte. Es ging um die Frage, ob es mit der aus dem Grundgesetz folgenden Schutzpflicht des Staates vereinbar ist, dass die Durchführung einer Zwangsmaßnahme in einem Krankenhaus auch bei solchen Betroffenen vorausgesetzt wird, die aus medizinischer Sicht gleichermaßen in der Einrichtung, in der sie untergebracht sind, zwangsbehandelt werden könnten und die durch die Verbringung in ein Krankenhaus in ihrer Gesundheit beeinträchtigt wären. 

Anwesend bei der Verhandlung waren bekannte Richter, die eine rote Richterrobe trugen, Vertreter für die Bundesregierung, für den Bundesgerichtshof und viele weitere Vertreter sonstiger Parteien wie z.B der Bundesärztekammer. 

Für uns als Klasse war es erstaunlich, wie viel wir im Endeffekt doch bei der Verhandlung nachvollziehen konnten, da wir davon ausgingen, dass wir von der „Juristensprache“ im Gericht kaum etwas verstehen würden. Das Erlebnis im Bundesverfassungsgericht bei einer Verhandlung dabei sein zu dürfen, war auf jeden Fall besonders für uns. 

Insgesamt war der Ausflug in für uns sehr spannend wie auch lehrreich.

2ÖD2 (Jasmina Radoncic)